Information zum Sachkundenachweis für private Anwender
Jeder Anwender von Pflanzenschutzmitteln ist verpflichtet, bei Aufforderung der Behörde seine Sachkundigkeit nachzuweisen. (OÖ. Bodenschutzgesetz i.d.g.F. § 17).
Pflanzenschutzmittel sind alle Mittel, die im Pflanzenschutzmittelregister eingetragen sind. Siehe www.png.ages.at . Es fallen auch biologische Mittel darunter, Wundverschlussmittel im Obstbau und jedes Schneckenkorn.
Neben den beruflichen Anwendern wie Landwirte und Gärtner und manche Gemeindebedienstete betrifft das auch die privaten Anwender.
Private Anwender müssen einen mind. 5-stündigen Kurs nachweisen. Diesen Kurs bietet nur die ÖSV-Gartenakademie an.
Dieser NACHWEIS ist bei Problemen mit Pflanzenschutzmitteln(Nachbarschaftsstreit) und beim Kauf wichtig. Ab 2015 werden der Verkauf und die Verkäuferschulung gesetzlich neu, d.h. strenger geregelt.
Grundsätzlich gilt: Pflanzenschutzmittel dürfen ohne diesen Nachweis der Sachkundigkeit NICHT verwendet werden.
Kostenloser Infoabend zum Thema Sachkundenachweis mit LGFB Willi Frickh
Dienstag, 21 Jänner 2014
19:00 Uhr im GH-Mandl/Ternberg
Der Siedlerverein Ternberg organisiert nach der Info-Veranstaltung einen Kurs für Sie
Am 15. Februar 2014 findet in Ternberg, GH-Mayr (Sternwirt) der Kurs statt. Beginn 19:00
Kurskosten:
30,- Euro pro Teilnehmer(Siedlervereinsmitglied), und 40,- für Nichtmitglieder; die Mindesteilnehmerzahl muss 20 sein. Kurs ist indirekt von SV gefördert.